Unterschwellenvergabeordnung – UvgO

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsverträge unterhalb der EU-Schwellenwerte erarbeitet (Unterschwellenvergabeordnung – UvgO). Die UVgO kommt allerdings derzeit für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Unterschwellenbereich nicht zur Anwendung.

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