Glossar
A
Aufhebung der Mittelbindung

Nach dem Prinzip der automatischen Aufhebung der Mittelbindung stehen nicht ausgezahlte Summen, die einem Programm zugewiesen und bis Ende des zweiten Jahres nach der Programmannahme nicht abgerufen wurden, diesem Programm nicht länger zur Verfügung. Dieser Mechanismus soll sowohl die Programmentwicklung beschleunigen als auch die Überwachung des Flusses der Mittel für ein Programm verbessern.

 

Quelle: Europäische Kommission

Auszeichnung „RegioStars“

Mit der Auszeichnung „RegioStars“ soll der Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den Regionen der EU gefördert werden, um die Innovation zu stärken.

 

Diese Auszeichnung wird alljährlich verliehen. Damit sollen Regionalentwicklungsprojekte gewürdigt werden, die im Rahmen der EU-Regionalpolitik gefördert werden. Mit der Auszeichnung werden originelle und innovative Projekte ins Rampenlicht gerückt, die andere Regionen in so unterschiedlichen Bereichen wie KMU-Innovation, Biowirtschaft oder nachhaltiger städtischer Verkehr inspirieren könnten.

 

Projekte, die für die Auszeichnung nominiert werden sollen, müssen in jedem Fall innovativ sein. Außerdem muss ihre Nachhaltigkeit nachgewiesen und dargelegt werden, dass sie einen positiven Beitrag zur Wirtschaft in ihrer Region leisten. Darüber hinaus müssen sie Ergebnisse liefern, die zur Stärkung lokaler, regionaler und interregionaler Partnerschaften beitragen könnten.

 

Quelle: Europäische Kommission

B
Begleitausschuss

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Begleitausschüsse zu ernennen, die kontrollieren, ob operationelle Programme (OPs), die Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) verwenden, ordnungsgemäß durchgeführt werden. Den Vorsitz dieser Ausschüsse führt der betroffene Mitgliedstaat (oder die Verwaltungsbehörde). Die Ausschüsse bestehen aus regionalen Partnern sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern.

 

Ein Begleitausschusses hat folgende Kernaufgaben:

 

  • Bewertung der Effektivität und Qualität von OPs
  • Genehmigung von Förderkriterien für die einzelnen OPs
  • Durchführung regelmäßiger Prüfungen von OPs und ihrer Fortschritte im Hinblick auf bestimmte Ziele
  • Prüfung der Ergebnisse der Durchführung, um beurteilen zu können, ob diese Ziele erreicht wurden
  • Gegebenenfalls Unterbreitung von Überarbeitungsvorschlägen für OPs, einschließlich Änderungen im Hinblick auf das Finanzmanagement

 

Quelle: Europäische Kommission

Beschäftigung

Die EU möchte dazu beitragen, dass Europa seine Spitzenposition in der Weltwirtschaft behauptet, und die Voraussetzungen zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 schaffen (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum).

 

Triebfeder für die Strategie Europa 2020 und die ergänzende Europäische Beschäftigungsstrategie ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die EU ist sich dessen bewusst, dass durch die Arbeitslosigkeit viele Existenzen zerstört werden. Außerdem kann die europäische Gesellschaft leichter mit dem demografischen Wandel fertig werden, wenn mehr Menschen Arbeit finden. Die von der erwerbstätigen Bevölkerung gezahlten Steuern werden benötigt, um steigende Renten- und Gesundheitskosten zu finanzieren.

 

Daher zielt die Strategie Europa 2020 darauf ab, bis zum Jahr 2020 eine Beschäftigungsquote (Anteil der tatsächlich Erwerbstätigen an der europäischen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter) von 75 % zu erreichen. Eine besondere Herausforderung stellt dabei das Problem der Jugendarbeitslosigkeit dar, das mit einer Reihe von Maßnahmen wie der Jugendgarantie, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und dem Paket zur Jugendbeschäftigung angegangen wird.

 

Als einer der größten Posten im EU-Haushalt ist die Kohäsionspolitik ein wichtiges Finanzierungsinstrument, das zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 beiträgt. Um die richtige Fokussierung von Investitionen zu gewährleisten, haben die Kommission und die Mitgliedstaaten für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds elf thematische Ziele festgelegt, die die Ziele von Europa 2020 unterstützen.

 

Quelle: Europäische Kommission

Bescheinigungsbehörde

Eine Bescheinigungsbehörde ist dafür verantwortlich, die Richtigkeit und Seriosität von Ausgabenerklärungen und Auszahlungsanträgen sicherzustellen, ehe diese an die Europäische Kommission weitergeleitet werden. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds und der Kohäsionsfonds werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, Regionen und anderen zwischengeschalteten Stellen verwaltet. Für jedes von diesen Fonds kofinanzierte operationelle Programm wird von einer oder mehreren der genannten Gruppen eine Bescheinigungsbehörde benannt.

 

Zu den spezifischen Aufgaben der Bescheinigungsbehörden gehört unter anderem Folgendes:

 

  • Bescheinigen, dass Ausgaben nationalen und EU-Vorschriften und -Kriterien entsprechen
  • Sicherstellen, dass von den betreffenden Verwaltungsbehörden ausreichend Informationen eingehen, um ihre Angaben zu untermauern
  • Berücksichtigen von Prüfberichten
  • Führen elektronischer Aufzeichnungen
  • Buchhalterische Erfassung ungenutzter/eingeforderter Mittel, die an die Kommission zurückerstattet werden müssen

 

Quelle: Europäische Kommission

C
Chancengleichheit

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung sind Eckpfeiler der Rechtsvorschriften und der Politikgestaltung der EU.

 

Die EU setzt sich für die Entwicklung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung der Menschen, ungeachtet ihres Geschlechts, ein. Dieser Anspruch gilt für alle Bereiche des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und familiären Lebens. Darüber hinaus verfolgt die EU den Ansatz des Gender Mainstreaming, um die Gleichberechtigung zu stärken und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen.

 

Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung wurde im Vertrag von Amsterdam gestärkt. Die EU hat jetzt die Möglichkeit, nicht nur die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen, sondern auch die aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, Behinderungen, Alter und sexueller Ausrichtung.

 

Das Engagement der EU für Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung drückt sich in allen Bereichen ihrer Politik aus, auch in denen, die auf die Förderung der regionalen Entwicklung ausgerichtet sind.

 

Quelle: Europäische Kommission

E
Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

Ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit hat zum Ziel, die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit in der EU zu fördern und zu erleichtern. Zu den Aufgaben des Verbunds gehört die Umsetzung von Programmen, die von der EU oder im Rahmen anderer europäischer, grenzübergreifender Projekte kofinanziert werden.

 

Ein EVTZ besitzt Rechtspersönlichkeit und kann aus Mitgliedern folgender Kategorien bestehen: EU-Mitgliedstaaten, regionale oder lokale Gebietskörperschaften, Verbände oder andere Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Ein EVTZ besteht aus Mitgliedern aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten.

 

Quelle: Europäische Kommission

Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)

Im Zeitraum 2014-2020 wird die Kohäsionspolitik im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) finanziert. Die ESIF sind fünf einzelne Fonds, die alle unter die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates – die sogenannte „Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen“ – fallen.

 

Die Strukturfonds haben zwei Komponenten: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der seit 1975 die Entwicklung und strukturelle Anpassung regionaler Volkswirtschaften, den wirtschaftlichen Wandel, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die territoriale Zusammenarbeit in der gesamten EU finanziell unterstützt, sowie den 1958 eingerichteten Europäischen Sozialfonds (ESF), der die Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmern, den Zugang zu Beschäftigung und die Teilnahme am Arbeitsmarkt, die soziale Integration benachteiligter Personengruppen, den Kampf gegen alle Formen der Diskriminierung sowie die Schaffung von Partnerschaften zur Durchführung von Reformen im Bereich Beschäftigung unterstützen soll.

 

Die anderen drei Fonds, die zu den ESIF zählen, sind der Kohäsionsfonds, der ausschließlich weniger entwickelte Mitgliedstaaten unterstützt, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Europäische Meeres- und Fischereifonds.

 

Quelle: Europäische Kommission

Evaluierung

Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurden drei Evaluierungsmöglichkeiten festgelegt: Vorabevaluierung (ex ante), fortlaufende Evaluierung und nachträgliche Evaluierung (ex post). Die Kohäsionspolitik wird auf partnerschaftlicher Grundlage evaluiert. Die Mitgliedstaaten sind für die Ex-ante-Evaluierung zuständig, während die Europäische Kommission die Ex-post-Evaluierung durchführt.

 

Fortlaufende Evaluierungen fallen im Wesentlichen in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten, doch die Kommission kann sie auch auf eigene Initiative gemeinsam mit den Mitgliedschaften durchführen. Zu den Hauptaufgaben der Europäischen Kommission gehört es, Leitlinien für die Evaluierung bereitzustellen und den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

 

Quelle: Europäische Kommission

EU-Programm für Frieden und Versöhnung 2014-2020 (PEACE)

Beim PEACE-Programm in Nordirland handelt es sich um ein spezielles Programm der EU-Strukturfonds. Damit soll die Entwicklung hin zu einer friedlichen und stabilen Gesellschaft unterstützt und die Versöhnung in Nordirland und der irischen Grenzregion gefördert werden.

 

Das Programm fällt unter das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 beläuft sich das Gesamtbudget auf 269 Mio. EUR, von denen 229 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stammen. Das Programm erstreckt sich auf Nordirland und die irische Grenzregion (bestehend aus den Grafschaften Cavan, Donegal Leitrim, Louth, Monaghan und Sligo).

 

Das PEACE-Programm wird von der EU-Sonderprogrammstelle verwaltet.

 

Quelle: Europäische Kommission

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Der EFRE wurde 1975 eingerichtet und leistet finanzielle Unterstützung für die Entwicklung und strukturelle Anpassung regionaler Volkswirtschaften sowie für den wirtschaftlichen Wandel, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die territoriale Zusammenarbeit in der gesamten EU. Gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) bildet der EFRE die fünf Struktur- und Investitionsfonds der EU (ESIF).

 

Im Zeitraum 2014-2020 beläuft sich das Budget des EFRE auf über 250 Mrd. EUR. Der Fonds unterstützt Projekte im Rahmen der elf thematischen Ziele der Kohäsionspolitik und konzentriert sich insbesondere auf vier Hauptprioritäten:

 

  • Ausbau von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation
  • Ausweitung des Zugangs zu und der Nutzung und Qualität von IKT
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
  • Unterstützung der Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft in allen Branchen
  • Der EFRE finanziert außerdem grenzüberschreitende, interregionale und transnationale Projekte im Rahmen des Ziels der Europäischen territorialen Zusammenarbeit.

 

Quelle: Europäische Kommission

Ex-ante-Konditionalitäten

Ex-ante-Konditionalitäten sind eines der zentralen Elemente der kohäsionspolitischen Reform für den Zeitraum 2014-2020. Sie wurden für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) eingeführt, um die notwendigen Bedingungen für die effektive und effiziente Nutzung der ESI-Fonds sicherzustellen.

 

Diese Bedingungen beziehen sich auf:

 

  • politische und strategische Rahmen, um sicherzustellen, dass die den Investitionen im Rahmen der ESI-Fonds zugrunde liegenden Strategiedokumente auf nationaler und regionaler Ebene von hoher Qualität sind und im Einklang mit den auf EU-Ebene von den Mitgliedstaaten vereinbarten Standards stehen;
  • regulatorische Rahmen, um sicherzustellen, dass die Durchführung von Vorhaben, die durch die ESI-Fonds kofinanziert werden, im Einklang mit dem EU-Acquis steht;
  • ausreichende administrative und institutionelle Kapazität auf Seiten der mit der Umsetzung der ESI-Fonds befassten öffentlichen Verwaltungen und Interessenträger.

 

Insgesamt gibt es 7 allgemeine Ex-ante-Konditionalitäten im Zusammenhang mit horizontalen Aspekten der Programmdurchführung sowie 29 thematische Ex-ante-Konditionalitäten. Diese Konditionalitäten definieren sektorspezifische Bedingungen für im Rahmen der Kohäsionspolitik förderfähige Investitionsbereiche (Investitionsprioritäten).
Waren die Ex-ante-Konditionalitäten bei Programmannahme noch nicht erfüllt, wurden im Rahmen operationeller Programme Aktionspläne festgelegt, die bis Ende 2016 umzusetzen waren.

 

Quelle: Europäische Kommission

F
Förderfähigkeit von Ausgaben

Die Kriterien für die Förderfähigkeit von Ausgaben bestimmen, ob Aufwendungen mit Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) – d. h. aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums oder dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds – gefördert werden können.

 

In der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (1303/2013) sind die Hauptgrundsätze zur Förderfähigkeit von Ausgaben auf europäischer Ebene festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass in den Mitgliedstaaten einheitliche Bestimmungen gelten. Im Einzelnen werden die Kriterien auf nationaler Ebene festgelegt.

 

Eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit eines Ausgabenpostens ist, dass er zwischen dem Datum der Einreichung des operationellen Programms bei der Kommission bzw. zwischen dem 1. Januar 2014 (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt) und dem 31. Dezember 2023 bezahlt worden ist.

 

Zu den Kosten, die durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unter einem Programm mit dem Ziel der Europäischen territorialen Zusammenarbeit förderfähig sind, gehören auch Finanzierungs- und Bürgschaftskosten sowie Ausgaben durch öffentliche Behörden im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen. Die Kommission hat darüber hinaus eine Liste mit Ausgabenposten angenommen, die nicht aus dem EFRE, ESF oder Kohäsionsfonds gefördert werden können, wie zum Beispiel Schuldzinsen und die erstattungsfähige Mehrwertsteuer.

 

Quelle:Europäische Kommission

Finanzkorrekturen

Finanzkorrekturen betreffen die Streichung von Mitteln in Fällen, in denen Zahlungen für EU-gestützte Projekte aufgrund von Unregelmäßigkeiten (z. B. Betrug) zu Unrecht erfolgt sind.

 

Die Kommission ist zur Wiedereinziehung von Mitteln verpflichtet, die betrügerisch erlangt oder eingesetzt wurden, und nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel, um solche Zahlungen aufzuspüren. Finanzkorrekturen können unter anderem in Form einer vollständigen oder teilweisen Streichung von EU-Mitteln für ein operationelles Programm erfolgen.

 

Der Kommission steht eine Reihe von Kontrollmaßnahmen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass EU-Mittel ordnungsgemäß ausgegeben werden. Als Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung werden Verfahren zur regelmäßigen Überwachung, die Bestätigung von Ausgaben und strenge Prüfmaßnahmen eingesetzt.

 

Quelle: Europäische Kommission

Finanzierungsinstrumente

Finanzierungsinstrumente sind eine ressourceneffiziente Möglichkeit, die Strategie Europa 2020 mit Finanzmitteln der Kohäsionspolitik zu unterstützen. Sie sind auf Projekte ausgerichtet, die das Potenzial haben, sich irgendwann selbst zu tragen, und unterstützen diese in Form von Krediten, Bürgschaften oder Eigenkapitalbeteiligungen. Diese Mechanismen können mit nicht monetärer Unterstützung wie technischer Hilfe oder mit Zinszuschüssen gekoppelt werden.

 

Durch den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten wird die Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik effizienter und nachhaltiger gestaltet, denn die Mittel werden ja zurückgezahlt und können daher „wiederverwendet“ werden. Gleichzeitig schaffen Finanzierungsinstrumente auch Anreize für Privatinvestoren, sich an Projekten zu beteiligen, und sind ein Anreiz, die Projektleistung zu verbessern und größere finanzielle Disziplin walten zu lassen.

 

Im Vergleich zum Programmplanungszeitraum 2007-13 wurde der Anwendungsbereich der Finanzierungsinstrumente ausgeweitet. Sie können jetzt für alle thematischen Ziele eingesetzt und leichter mit anderen Formen der Unterstützung kombiniert werden. Darüber hinaus sind die Kofinanzierungsmodalitäten nun flexibler, und es wurden klarere Vorschriften für die Verwaltung eingeführt.

 

Quelle: Europäische Kommission

G
Geteilte Verwaltung

Es gibt zwei Hauptarten von EU-Mitteln: Mittel, die zentral und unmittelbar von der Europäischen Kommission verwaltet werden (z. B. Forschungsmittel), sowie Mittel unter geteilter Verwaltung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten (z. B. die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds). Die EU vertraut die Verwaltung der Letzteren den Mitgliedstaaten an. Der Großteil der EU-Ausgaben umfasst Mittel, die unter die geteilte Mittelverwaltung durch die EU-Mitgliedstaaten fallen.

 

Bei Mitteln, die unter „geteilter Mittelverwaltung“ stehen, betraut die Kommission derzeit die Mitgliedstaaten mit der Durchführung der Programme auf nationaler Ebene. Die Mitgliedstaaten weisen diese Mittel dann den endgültigen Empfängern zu (z. B. Unternehmen, Landwirten, Gemeinden usw.). Die Mitgliedstaaten sind in erster Linie dafür verantwortlich, ein Verwaltungs- und Kontrollsystem einzurichten, das den Anforderungen der Verordnungen entspricht. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass dieses System effektiv funktioniert, und Unregelmäßigkeiten verhindern, erkennen und korrigieren. Der Kommission kommt eine Aufsichtsfunktion zu, d. h., sie überzeugt sich davon, dass die Regelungen, die für das Verwaltungs- und Kontrollsystem gelten, regelkonform sind. Hierzu überprüft sie, ob das System effektiv funktioniert, und nimmt gegebenenfalls Finanzkorrekturen vor.

 

Quelle: Europäische Kommission

Globalzuschüsse

Kleine Nichtregierungsorganisationen wie ehrenamtliche Gruppen und bürgerschaftliche Organisationen können kleinere Fördermittel in Form von Globalzuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Anspruch nehmen.

 

Ohne diese Zuschüsse würde sich für diese Gruppen der Zugang zu ESF-Mitteln schwierig gestalten. Über Globalzuschüsse haben sie die Möglichkeit, kleinere Beträge (ca. 15 000 EUR) für Projekte zu beantragen, die benachteiligten Personen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Das Antragsverfahren ist vereinfacht und nur mit geringem administrativem Aufwand verbunden.

 

Die Globalzuschüsse werden von zwischengeschalteten Stellen wie lokalen Behörden, regionalen Entwicklungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen verwaltet und vergeben. Diese Stellen werden von dem jeweiligen Mitgliedstaat bzw. der zuständigen Regionalbehörde in Absprache mit der Europäischen Kommission benannt.

 

Quelle: Europäische Kommission

I
INTERREG EUROPE

An dem Programm der interregionalen Zusammenarbeit INTERREG EUROPE nehmen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz teil. Es wird im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Es ist der Nachfolger des Programms INTERREG IV C. Im Zeitraum 2014-2020 ist sein Hauptziel die Verbesserung der Regionalentwicklungspolitik durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken. Darüber hinaus soll es regionales Know-how und bewährte Praktiken nutzen, die auf europäischer Ebene identifiziert wurden.

 

Das INTERREG-EUROPE-Programm bietet regionalen und lokalen Institutionen (z. B. öffentlichen Verwaltungen, regionalen Entwicklungsagenturen oder Bildungseinrichtungen) Kofinanzierungen für den Aufbau von Netzwerken und den Erfahrungsaustausch zu verschiedenen Themen und trägt so zur Entwicklung vorbildlicher regionaler Praktiken auf europäischer Ebene bei. Einige erfahrenere Netzwerke möchten bereits identifizierte bewährte Praktiken nutzen, um die unmittelbare Entwicklung ihrer Region in dem betreffenden Bereich positiv zu beeinflussen. INTERREG EUROPE hat vier  thematische Schwerpunkte:

 

  • Forschung, technische Entwicklung und Innovation
  • Wettbewerbsfähigkeit von KMU
  • CO2-arme Wirtschaft
  • Umweltschutz und Ressourceneffizienz

 

Mit einem Budget von 359 Mio. EUR aus dem EFRE finanziert INTERREG EUROPE zwei Arten von Maßnahmen. Im Rahmen von Kooperationsprojekten können Organisationen aus verschiedenen Ländern drei bis fünf Jahre lang zusammenarbeiten und bewährte Praktiken zu bestimmten politischen Themen auszutauschen. Politische Lernplattformen sind Foren für ständiges Lernen, auf die Organisationen zugreifen können, die sich mit der Regionalentwicklung in Europa befassen.

 

Quelle: Europäische Kommission

Innovation

Innovation – ob es sich nun um die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder organisatorischer Techniken handelt – kann dazu beitragen, wirtschaftlichen Akteuren einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Die Europäische Union ist sich dessen absolut bewusst und stellt die Förderung der Innovation mit der Leitinitiative der Innovationsunion in den Mittelpunkt ihrer Strategie Europa 2020.

 

In Ergänzung dieser Strategie wird in der Kohäsionspolitik der EU im Zeitraum 2014-2020 dem Thema „Innovation“ eine hohe Priorität eingeräumt: Forschung und Innovation sind eines der thematischen Ziele der reformierten Kohäsionspolitik, die zu Innovation, Unternehmungssinn und der Ausweitung der wissensbasierten Wirtschaft in allen EU-Regionen ermutigen möchte. Ein wichtiges Ziel ist es, weniger entwickelten Regionen dabei zu helfen, ihr innovatives Leistungsvermögen zu stärken.

 

Um diese Ziele zu erreichen, werden für Innovation mehr Mittel aus den regionalpolitischen Fonds der EU bereitgestellt denn je. Innovation ist auch ein entscheidendes Element der Strategien für intelligente Spezialisierung, die jede Region vorlegen muss, um Mittel von der EU erhalten zu können.

 

Quelle: Europäische Kommission

INTERACT

Das Programm INTERACT unterstützt Handlungsträger, die von der EU geförderte Programme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ der EU-Kohäsionspolitik durchführen.

 

Zu den Dienstleistungen von INTERACT zählen Beratung bei der Verwaltung und Durchführung, die Unterstützung thematischer Seminare sowie die Verbreitung bewährter Praktiken.

 

INTERACT unterstützt Institutionen und Organisationen in ganz Europa, die für die Verwaltung von Programmen zur Förderung der territorialen Zusammenarbeit zuständig sind. Dazu gehören Verwaltungsbehörden, gemeinsame technische Sekretariate, nationale Kontaktstellen sowie Bescheinigungs- und Prüfbehörden. An dem Programm nehmen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz teil.

 

Quelle: Europäische Kommission

Interregionale Zusammenarbeit

Die interregionale Zusammenarbeit hat das Ziel, die Regionalentwicklung der EU durch den Transfer von Know-how und den Erfahrungsaustausch zwischen den Regionen zu fördern.

 

Das Programm der interregionalen Zusammenarbeit INTERREG EUROPE ist Teil des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014-2020. Das Programm soll die Effektivität der Regionalentwicklungspolitik verbessern und zur wirtschaftlichen Modernisierung sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen.

 

Es bietet einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Akteuren in den EU-28-Ländern sowie in Norwegen und der Schweiz.

 

Die Programme werden durch den EFRE im Rahmen der Ausrichtung „Interregionale Zusammenarbeit“ des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ teilfinanziert:

INTERACT – Unterstützung und Austausch von bewährten Praktiken zwischen Behörden, die für die Durchführung von Kooperationsprogrammen zuständig sind

ESPON – Beobachtungsnetzwerk für Raumordnung

URBACT – Aufbau und Unterstützung von Städtenetzwerken sowie Stadtentwicklung

 

Quelle: Europäische Kommission

Information und Öffentlichkeitsarbeit

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten müssen die Öffentlichkeit ständig über die Kohäsionspolitik und die finanzierten Projekte, die sie unterstützt, informieren. Da durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Milliarden von Euro ausgegeben werden, ist es unerlässlich, dass die Menschen vor Ort klare, detaillierte Informationen dazu erhalten, wie sie davon profitieren und wie das Geld der europäischen Steuerzahler ausgegeben wird.

 

Die EU-Vorschriften, die für die Kohäsionspolitik 2014-2020 gelten, verlangen von Mitgliedstaaten und Verwaltungsbehörden ausdrücklich, eine Liste der von der EU kofinanzierten Projekte zu veröffentlichen, einschließlich der erhaltenen Beträge und Angaben zu den Empfängern.

 

Die jeweiligen Mitgliedstaaten müssen der Kommission auch für jedes operationelle Programm (OP), das im neuesten Programmplanungszeitraum der Kohäsionspolitik kofinanziert wird, einen Kommunikationsplan vorlegen. Darüber hinaus müssen Verwaltungsbehörden jährlich mindestens eine große Veranstaltung organisieren, um ihre Programme, deren Ergebnisse und die Rolle, die die EU dabei spielt, öffentlich bekannt zu machen.

 

Quelle: Europäische Kommission

N
N+2

N+2 bezieht sich auf Finanzierungsregeln für die jährliche Mittelzuweisung aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds.

 

Falls die entsprechenden Mittel bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgegeben wurden, kann die Kommission zukünftige Mittelbindungen „aufheben“. Automatische Aufhebungen der Mittelbindung werden vorgenommen, wenn Mittel nicht bis zum Ende des zweiten Jahres ausgegeben werden oder bis dahin kein Auszahlungsantrag gestellt wird (n+2).

 

Quelle: Europäische Kommission

Nachhaltige Entwicklung

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung bedeutet eine Form der Entwicklungspolitik, die im Zusammenhang mit der Befriedigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedürfnisse einer Gesellschaft das kurz-, mittel- und vor allem langfristige Wohl im Auge hat. Es gründet auf der Annahme, dass die Entwicklung die heutigen Bedürfnisse erfüllen muss, ohne das Wohlergehen zukünftiger Generationen zu gefährden. In der Praxis bedeutet dies, dass Grundlagen für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung geschaffen und gleichzeitig Umweltbelange berücksichtigt werden müssen.

 

Die nachhaltige Entwicklung ist eines der übergeordneten Ziele der EU, die dazu eine eigene Strategie für nachhaltige Entwicklung veröffentlicht hat. Nachhaltige Entwicklung ist einer der Hauptgrundsätze, der in der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik genannt wird. Diese Verordnung bildet den Rahmen für alle von den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanzierten Programme.

 

Quelle: Europäische Kommission

O
Operationelle Programme

Bei operationellen Programmen handelt es sich um detaillierte Pläne, in denen die Mitgliedstaaten darlegen, wie sie die Mittel aus den einzelnen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) im Verlauf des Programmplanungszeitraums ausgeben werden. Operationelle Programme können für bestimmte Regionen oder für ein landesweites thematisches Ziel (z. B. Umwelt) erstellt werden. Für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ werden grenzüberschreitende oder interregionale operationelle Programme erarbeitet.

 

Die Mitgliedstaaten reichen ihre operationellen Programme auf Basis ihrer Partnerschaftsvereinbarungen ein. Bei jedem operationellen Programm wird angegeben, für welches der elf thematischen Ziele, an denen sich die Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2014-2020 orientiert, die im Rahmen des operationellen Programms verfügbaren Mitteln eingesetzt werden sollen.

 

Quelle: Europäische Kommission

P
Programmplanung

Der Begriff „Programmplanung“ bezieht sich auf den Verwaltungsmechanismus, der eingesetzt wird, um die Ziele der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu erreichen. Durch mehrjährige Programme – sogenannte operationelle Programme – wird Konsistenz und Kontinuität über einen Zeitraum von sieben Jahren sichergestellt. Die Programme beziehen sich auf spezielle geografische Gebiete auf internationaler, nationaler oder subnationaler Ebene, je nachdem, welche Regulierungsvereinbarungen gelten. Zu den Zielen der Programmplanung zählen die Ermittlung der strategischen Prioriäten und indikativen Maßnahmen, die Festlegung der Mittelverteilung sowie eine Zusammenfassung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Der derzeitige Programmplanungszeitraum erstreckt sich von 2014 bis 2020.

 

Quelle: Europäische Kommission

Prüfbehörde

Bei der Prüfbehörde handelt es sich um eine nationale, regionale oder lokale Behörde oder ein entsprechendes Amt, die/das für jedes operationelle Programm eingerichtet wird und dafür verantwortlich ist, dass das Verwaltungs- und Kontrollsystem effektiv funktioniert. Sie überwacht auch, ob Projekte nationalen und europäischen Vorschriften entsprechen.

 

Die Mitgliedstaaten benennen für jedes operationelle Programm eine Prüfbehörde (sowie eine Verwaltungs- und eine Bescheinigungsbehörde).

 

Zu den Aufgaben der Prüfbehörde gehört es, zu überprüfen, ob die Verwaltungs- und Kontrollsysteme effektiv funktionieren (Systemprüfungen). Sie ist außerdem für die Durchführung von Prüfungen zuständig, die sich speziell auf geltend gemachte Ausgaben beziehen (operationelle Prüfungen). Ein wichtiger Teil dieser Kontrollmaßnahmen besteht darin, die angemessene Trennung der Zuständigkeit zwischen den wichtigsten Behörden (Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden, zwischengeschaltete Stellen) sicherzustellen.

 

Quelle: Europäische Kommission

Partnerschaft

Im Verlauf ihrer Geschichte hat die Europäische Union für ihre regionalpolitischen Aktivitäten und die Bereitstellung der kohäsionspolitischen Mittel einen partnerschaftlichen Prozesses entwickelt, an dem sich die Mitgliedstaaten umfassend beteiligen.

 

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Programmplanung, von der Vorbereitung bis zur Durchführung und Auswertung der Ergebnisse. Dieser Ansatz sollte zu besseren Programmergebnissen führen und dafür sorgen, dass die Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) effizient eingesetzt werden.

 

Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurde das Partnerschaftsprinzip weiterentwickelt, sodass nicht nur die Mitgliedstaaten einbezogen werden, sondern auch andere Interessengruppen wie Gewerkschaften, Arbeitgeber, Nichtregierungsorganisationen (NROs) und andere Einrichtungen, die sich zum Beispiel für die soziale Integration, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Nichtdiskriminierung einsetzen. Die Kommission hat einen Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaft erarbeitet, an den sich die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer operationellen Programme halten müssen. Darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat eine Partnerschaftsvereinbarung mit der Europäischen Kommission geschlossen, in der festgelegt ist, wie die nationalen Behörden die Mittel aus den ESIF im Programmplanungszeitraum 2014-2020 voraussichtlich verwenden und verteilen.

 

Quelle: Europäische Kommission

Partnerschaftsvereinbarung (PA)

Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 hat jeder Mitgliedstaat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission eine Partnerschaftsvereinbarung (PA) erarbeitet. Hierbei handelt es sich um ein Referenzdokument zur Planung von Maßnahmen im Rahmen der Struktur- und Investitionsfonds und zur Verknüpfung dieser Maßnahmen mit den Zielen der Wachstumsstrategie Europa 2020. In dem Dokument sind die Strategie und Investitionsprioritäten festgelegt, für die sich der betreffende Mitgliedstaat entschieden hat. Außerdem enthält es eine Liste der nationalen und regionalen operationellen Programme (OPs), die das Land umsetzen möchte, sowie eine Schätzung der jährlichen Mittelzuweisung für jedes OP.

 

Quelle: Europäische Kommission

S
Strategie Europa 2020

Die Strategie Europa 2020 ist die Zehnjahresstrategie der EU für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Um dieses Ziel verwirklichen zu können, wurden fünf ehrgeizige Zielvorgaben in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klimawandel und nachhaltige Energieversorgung, Bildung sowie Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung festgelegt.

 

Im Rahmen der Kohäsionspolitik werden Mittel für die Umsetzung der Strategie Europa 2020 bereitgestellt. Deshalb ist die Finanzierung im Programmplanungszeitraum 2014-2020 auf elf thematische Ziele ausgerichtet, die mit der Strategie Europa 2020 verbunden sind. Ein bestimmter Prozentsatz der Investitionen muss auf diese thematischen Ziele ausgerichtet sein. Dank der thematischen Ausrichtung werden die Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik so investiert, dass Europa innovativer, effizienter, nachhaltiger und wettbewerbsfähiger wird.

 

Quelle: Europäische Kommission

Staatliche Beihilfe

Die Regeln der Europäischen Union zu staatlichen Beihilfen wurden festgelegt, um sicherzustellen, dass der Einsatz staatlicher Mittel nicht zu Wettbewerbsverzerrung oder zu unfairen Vorteilen auf dem europäischen Binnenmarkt führt.

 

Eine staatliche Beihilfe ist ein vom Staat gewährter Vorteil, der einem Unternehmen unter Umständen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen wirtschaftlichen Konkurrenten verschafft. Staatliche Beihilfen können in ganz unterschiedlicher Form erfolgen. Hierzu gehört unter anderem die Gewährung von Subventionen, Zins- und Steuererleichterungen oder der Erwerb von Waren und Dienstleistungen zu Vorzugskonditionen.

 

Die EU-Vorschriften verbieten staatliche Beihilfen generell, es sei denn, sie können unter bestimmten Umständen in Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung gerechtfertigt werden. Die Kommission hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Vorschriften zu staatlichen Beihilfen von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen angewendet und beachtet werden. Die operationellen Programme zur regionalen Entwicklung der EU unterliegen diesen Vorschriften zu staatlichen Beihilfen.

 

Quelle: Europäische Kommission

T
Transeuropäische Netze (TENs)

Transeuropäische Netze bestehen aus grenzüberschreitenden Verkehrs- und Energieinfrastrukturen. Sie sollen den freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr erleichtern und so dazu beitragen, dass der europäische Binnenmarkt noch besser funktioniert. Maßnahmen im Rahmen von TENs müssen die Interoperabilität nationaler Netze fördern und den Zugang zu ihnen erleichtern.

 

Die neuen Verordnungen zur Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020 nennen insbesondere Projekte für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) als Priorität innerhalb des siebten thematischen Ziels (Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in zentralen Netzinfrastrukturen). Projekte, die auf die Schaffung eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums abzielen, können sowohl aus dem EFRE als auch dem Kohäsionsfonds finanziert werden.

 

Quelle: Europäische Kommission

Technische Hilfe

Bei der technischen Hilfe handelt es sich um finanzielle Unterstützung für beteiligte Akteure zur Durchführung von durch die Kommission finanzierten Programmen und Projekten. Im Rahmen der Kohäsionspolitik der Europäischen Union kann eine solche finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden, um Vorbereitung, Verwaltung, Evaluierung, Überwachung, Prüfung und Kontrolle zu finanzieren.

 

Gelder für solche Maßnahmen werden durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds bereitgestellt.

 

EU-Vorschriften legen für den Anteil an den Mitteln aus einem operationellen Programm, der der technischen Hilfe zugewiesen werden kann, eine Obergrenze fest. Wird die technische Hilfe von der oder im Auftrag der Kommission in die Wege geleitet, liegt die Obergrenze bei 0,35 % des jährlichen Betrags für jeden Fonds. Kommt die technische Hilfe von den Mitgliedstaaten, liegt die Grenze bei 4 %.

 

Quelle: Europäische Kommission

Transnationale Zusammenarbeit

Die transnationale Zusammenarbeit fördert hochgradig integrierte Partnerschaften, die über Ländergrenzen hinweg in einem transnationalen Kooperationsraum agieren. Solche Partnerschaften umfassen und vertreten verschiedene Regierungs- und Verwaltungsebenen, wobei Einrichtungen des öffentlichen und des privaten Sektors sowie verschiedene Politikbereiche involviert sind.

 

In der EU gibt es insgesamt 15 transnationale Kooperationsräume. Unter bestimmten Bedingungen können auch Gebiete in benachbarten Drittländern zu einem transnationalen Kooperationsraums gehören und von Mitteln der Kohäsionspolitik profitieren.

 

Dank dieser Partnerschaften können im Rahmen transnationaler Kooperationsprojekte gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme und Herausforderungen erarbeitet, vorbereitet und umgesetzt werden, die einen großen Teil des jeweiligen transnationalen Kooperationsraums betreffen. Großer Wert wird dabei auf die transnationale Arbeitsorganisation der Projekte und die transnationale Dimension der angestrebten Ergebnisse gelegt.

 

Die Projekte sollten normalerweise zu einer langfristigen Vision, einer großen Idee als Grundlage für strategisches Handeln beitragen, z. B. in den Bereichen Hochwasserschutz, Seeverkehrspolitik, intermodale Verkehrskorridore, städtische und ländliche Netze, vernetzte transnationale Innovationssysteme.

 

Programme der transnationalen Zusammenarbeit werden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels der Europäischen territoriale Zusammenarbeit der Kohäsionspolitik finanziert. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 stehen für die transnationale Zusammenarbeit in Form von Interreg-V-B-Mitteln über 2,1 Mrd. EUR zur Verfügung.

 

Quelle: Europäische Kommission

U
URBACT – Programm zur Förderung von Stadtentwicklungsnetzen

Beim URBACT-Netzwerk handelt es sich um ein europäisches Austausch- und Lernprogramm, das im Rahmen des Ziels der territorialen Zusammenarbeit von der Kommission als Teil ihrer Programme zur interregionalen Zusammenarbeit finanziert wird. Das Netzwerk soll Innovation in der Stadtsanierung fördern, indem es Städte und Großstädte ermutigt, bewährte Praktiken zu ermitteln, weiterzugeben und zu verbreiten.

 

Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 wird die Initiative als URBACT III fortgesetzt. An dem Programm nehmen alle Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz teil. Es wird von der EU und den Mitgliedstaaten gemeinsam finanziert, wobei der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 74,3 Mio. EUR zu seinem Budget beiträgt, das im Vergleich zum letzten Programmplanungszeitraum deutlich erhöht wurde.

 

Die im Rahmen von URBACT III finanzierten Projekte konzentrieren sich auf vier Hauptziele:

  • Verbesserung der Fähigkeit von Städten zur Durchführung einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik
  • Besser angelegte Stadtentwicklungspolitik
  • Bessere Politikumsetzung in den Städten
  • Wissensaufbau und -austausch

 

Quelle: Europäische Kommission