Förderung beantragen
Richtlinien und Verlinkung
Zuwendungen aus dem EFRE werden vom Freistaat Thüringen auf Antrag gewährt. Jeder Antrag auf Förderung wird entsprechend der geltenden Förderrichtlinien geprüft. Dabei handelt es sich um Vorgaben aus dem OP Thüringen EFRE 20104-2020, dem nationalen Zuwendungs- und dem EU-Recht. Die während der Förderperiode 2014 – 2020 für den Freistaat Thüringen geltenden Förderrichtlinien finden Sie nachfolgend verlinkt.
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